

Wer hilft mir am Sonntag oder am Feiertag, wenn an meiner Mietwohnung etwas kaputt geht?
Kein Problem für die freundlichen Kolleginnen und Kollegen Ihrer Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH! Die WBG hat seit dem 01.03.2005 für unsere Mieter an den Wochenenden und an Feiertagen einen 24 – Stunden Bereitschaftsdienst eingerichtet. Wochenende:von Freitag 15:00 Uhr bis Montag 07:00 UhrFeier...mehr
Falsch verstandene Tierliebe gefährdet Menschen und unser Zuhause!
Sind unsere Tauben wirklich eine echte Plage?! Ja! Denn die sanfte Taube ist gefährlicher als ein Raubtier! Um gravierende Folgeschäden eines möglichen Taubenbefalls Ihres Wohnhauses zu umgehen, bitten wir Sie keine Tauben zu füttern. Die unangenehmen Nachwehen sind (neben Lärm und Schmutz) der im...mehr
Gut zu wissen - Aktuelle Informationen für unsere Mieter!
Der nächste Winter kommt bestimmt !!Einige Tipps zum richtigen Heizen, um Kosten zu sparen. Oft lässt sich schon mit einfachen Maßnahmen der Energieverbrauch reduzieren und damit Umwelt und Geldbeutel entlasten. Sparen in der Wohnung Wer Mieter in einem Mehrfamilienhaus ist und Fernwär...mehr
Optimales Raumklima? Gar nicht so schwer!
Richtig heizen und lüften nützt dem Mieter und dem Vermieter. Bei frostigen Außentemperaturen neigen viele Menschen dazu, zu wenig frische Luft in die Räume zu lassen – nicht zuletzt aus Angst, mit noch höheren Heizkosten belastet zu werden.Doch wer nicht nur richtig heizt, sondern auch optimal lüf...mehr
Aktuelle Informationen für unsere Mieter
Thema: Zustimmungsbedürftige Handlungen (einige Beispiele) Im Hinblick auf die Sicherheit des Anwesens und in Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, sowie eines gedeihlichen Zusammenlebens aller Bewohner bedürfen folgende Handlungen des Mieters einer vorherigen Zustimmung des Vermieters: ...mehr
Gut zu wissen! Wann hat mein Vermieter das Recht meine Wohnung zu betreten?
Aus aktuellen Anlass möchten wir ihnen hier kurz erläutern, wann der Vermieter ihre Mietwohnung betreten darf. Der Vermieter hat nicht das Recht in Abwesenheit des Mieters die Wohnung zu betreten, es sei denn es besteht Gefahr im Verzug. Dies kann eine Havarie (Rohrbruch) an der Heizungs- oder Wass...mehr









