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Aktuelle Informationen für unsere Mieter

Thema: Zustimmungsbedürftige Handlungen (einige Beispiele)

Im Hinblick auf die Sicherheit des Anwesens und in Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, sowie eines gedeihlichen Zusammenlebens aller Bewohner bedürfen folgende Handlungen des Mieters einer vorherigen Zustimmung des Vermieters:

  1. Überlassung der Mietsache an andere Personen
  2. Zweckentfremdung von Wohnraum
  3. Anbringen von Markisen, Balkonverkleidungen, Plakaten etc.
  4. Aufstellen von Waschmaschinen, Wäschetrocknern u.ä. außerhalb der Wohnung
  5. Tierhaltung
  6. Bauliche Veränderungen (Um-, An-, Einbauten, Installationen, Fliesen,
    Vertäfelungen), welche die Mietsache verändern
  7. Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück
  8. Der Einzug weiterer Personen in die angemietete
    Wohnung

Auf die Genehmigungspflicht möchten wir an dieser Stelle nochmals hinweisen und darum bitten, die Hinweise in den schriftlichen Genehmigungen unbedingt zu beachten.
Eine Zustimmung kann widerrufen werden, wenn sich die Sachlage maßgeblich ändert, insbesondere Beeinträchtigungen der Hausbewohner zu befürchten sind.

Für eventuell weitere auftretende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH gern zur Verfügung.

Iris Albus & Peter Siebert vom Team 1
Ihrer Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH